Chancen & Herausforderungen

Betriebsrat - Chancen & Herausforderungen

Herausforderungen und Chancen frühzeitig erkennen und als Stakeholder win-win basiert auf Basis des § 2 Betriebsverfassungsgesetz handeln. 

Betriebsverfassungsgesetz § 2 
Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.

Nur jeder Zweite hält Deutschland noch für zukunftsfähig.

Die Abwanderung in andere Länder kommt dabei vor allem für große Unternehmen in Frage. Für kleinere mittelständische Unternehmen sind die Hürden für den Gang ins Ausland deutlich höher. Daher müssen sie die Krise anders meistern – und das ist schwer, aber machbar.
„Die Möglichkeiten der klassischen Optimierung und kurzfristigen Kostensenkungen sind weitgehend ausgereizt. Nur sieben Prozent der Unternehmen können ihre Kosten komplett an die Kunden weitergeben.“

Übrigens hat der VCI bereits 2015 auf die Probleme hingewiesen, viel Zeit wurde vertan und Chancen nicht genutzt.

Energieintensiver Mittelstand unter Druck – betroffen sind die Branchen Pharma, Kunststoff, Glas, Metall und Papier

TTR -Konzepte zur Erhaltung und Zukunftsentwicklung von Unternehmen

Die Key-Accounter, die den EU-Markt bedienen wollen, müssen die Standards von A2030/SDGs/ESG erfüllen. 

Das gelingt nicht durch Verlagerung, sondern durch eine Zusammenarbeit über die gesamte Wertschöpfungskette, die von Key-Accountern ausgeht. Jeder Key-Accounter muss einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten erreichen. Das bedeutet, Massenprodukte für alle Kunden gleich werden keinem Anspruch gerecht. 

Dies erfordert flexible, innovative Entwicklungen und Prozesse, und somit hochmotivierte, qualifizierte, innovative Mitarbeiter. Das Humankapital ist der Schlüssel zum Erfolg. Mitarbeiter über Kosten zu definieren, gehört der Vergangenheit an. 

In Zusammenarbeit der Stakeholder im Sinne des § 2 Betriebsverfassungsgesetzes gilt es beim Key-Accounter die Nr. 1 zu sein und gleichzeitig die Potentiale im Unternehmen zu erschließen, welche heute der Wirtschaftlichkeit und die Effizienz schaden.

Der TTR unterstützt die Stakeholder auf diesem Weg.

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