Den Betriebsräten und den Gewerkschaften kommt dabei eine sehr bedeutende Rolle zu – verfügen sie doch über unternehmeninternes Wissen sowie externe Netzwerke. Das unternehmensinterne Wissen erstreckt sich über die Unternehmenshistorie und beinhaltet zusätzlich den Zugang zu allen internen Zuständigkeiten und Hierarchien. Externe Netzwerke bestehen innerhalb der Politik auf allen Ebenen, über alle Branchen und Wertschöpfungsketten verteilt hin zu Wettbewerbern und in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften sogar EU-weit und global.
Dies sind Kompetenzen, welche frühzeitig genutzt werden können und müssen und so für den Erfolg im Sinne des § 2 BetrVG erforderlich sind. Es muss gelingen, die Aspekte des Sozialen/“Humankapitals“ und der Mitbestimmung (Governance) gleichberechtigt einzubringen.
Viele Betriebsräte und Gewerkschaften tun dies bereits, und zwar wichtig proaktiv und auf Augenhöhe, wie es der deutschen Kultur und den Gesetzen entspricht (Soziale Marktwirtschaft, Betriebsverfassung und Mitbestimmung).
Sowohl in der EU als auch in den USA oder China gibt es keine vergleichbaren Regelungen und somit ist den Stakeholdern aus diesen Industrienationen diese Zusammenarbeit auf Augenhöhe fremd.
Betriebsrat und Gewerkschaft können in einer Partnerschaft im Sinne des §2 BetrVG proaktiv und auf Augenhöhe maßgeblich helfen, interne sowie externe Voraussetzungen für das Gelingen der Transformation zu schaffen.
Hierzu gehört politische Unterstützung und die Erschließung und Einbringung des „Sozial- und Humankapitals“ als wichtige Säule. Retention Management (Mitarbeiterbindung) und die Überwindung der „inneren Kündigung“ werden riesiges Potential heben.
Daher ist es wichtig, dass der BR sich frühzeitig mit seiner geballten Kompetenz einbringt und nicht nur „Fragen stellt“, wenn Entscheidungen bereits getroffen sind.
Der TTR arbeitet parteiübergreifend als Nonprofitorganisation, mit über 100 themen-und projektbezogenen Stakeholdern und Experten.
Die Herausforderungen des Standortes D sind nicht tagespolitisch zu lösen.
Es müssen die langfristigen Strategien der EU und der Bundesregierung gesehen werden, welche eine Vorreiterrolle einnehmen wollen und so natürlich den Industriestandort D besonders fordern und dabei eine überhöhte Bewertung der Ökologie verfolgen.
Die DAX-Konzerne haben wenig Möglichkeit sich dem zu entziehen, mit Folgen für die Wertschöpfungs- und Lieferketten. Dabei werden sie gleichzeitig von den Finanzinvestoren gefordert, welche wiederum von der EU gefordert werden, nur in die ökologische Transformation zu investieren. Hohe Renditen dürfen natürlich nicht ausbleiben.
Die Folgen sehen wir beim Umstieg auf erneuerbare Energien, E-Mobilität, Kunststoffverpackung, Ausstieg aus den fossilen Rohstoffen und Energien, natürlich bei den Lieferkettenproblemen und den Billig- und Dumpingimporten in allen Branchen, einschließlich der Transformationsbranchen.
Richtig ist zwar, dass der Vorstand bzw. die Geschäftsführung de Jure letztlich entscheidet, aber die Entscheidung kommt durch den Einfluss der Stakeholder zustande.
Ziel für das Unternehmen, den Standort muss immer das beste Konzept – ökonomisch, ökologisch und sozial sein, wie von der UN Agenda 2030/SDG/ESG verlangt und richtig verstanden umgesetzt.
Heute geschieht das wie oben beschrieben mit Stakeholdern, welche nur Teile der Nachhaltigkeitsziele im Blick haben und so zum Nachteil im Sinne des §2 BetrVG und der Pariser Ziele führen. So viel zur Frage, wer entscheidet de Jure.